AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jana Hesse (DIY-Heiraterei)


1.Allgemeines

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Frau Jana Hesse (DIY-Heiraterei), Pestalozzistr. 5 in 21509 G l i n d e, (nachfolgend: Auftragnehmerin) durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen gegenüber allen Kunden, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen (nachfolgend: Kunde).

(2) Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung der Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. 

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

(4) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin ein und desselben Kunden.


2. Vertragsinhalt / Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.

(2) Das Vertragsverhältnis umfasst, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, jeweils Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungsorganisation. 


3. Auftragserteilung

(1) Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. 

(2) Die Aufträge können mündlich oder schriftlich erfolgen.

(3) Es bleibt der Auftragnehmerin vorbehalten, bis zum endgültigen Vertragsabschluss über eine bestimmte Vertragsleistung den Leistungsumfang sowie die Leistungszeit, als auch die Preise zu ändern. 

(4) Ein Vertragsschluss liegt erst dann vor, wenn ein entsprechender Auftrag von der Auftragnehmerin bestätigt wurde. Diese ist berechtigt, das an sie herangetragene Vertragsangebot, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer jeden Anfrage anzunehmen. 


4. Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Anfrage wahrheitsgemäße und vollständige Angaben insbesondere zu Identität, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie (falls gefordert) zur Bankverbindung oder Kreditkarte zu machen.

(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmerin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Einsatzort, Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).

(3) Beim jeweilig beauftragten Termin muss der Auftragnehmerin die vorgegebene Zeit vollumfänglich zur Verfügung stehen, um eine termingerechte Fertigstellung leisten zu können.

(4) Beanstandungen hinsichtlich der Leistungen der Auftragnehmerin müssen unmittelbar vor Ort der Leistungserbringung geltend gemacht werden. Sollten keine Beanstandungen erfolgen, gilt die Leistung der Auftragnehmerin als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

(5) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden daher unverzüglich ab Leistungserbringung gegenüber der Auftragnehmerin zu beanstanden. Dies gilt insbesondere bei mangelhaften Einzelleistungen der von der Auftragnehmerin angebotenen Gesamtleistung. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende eines Leistungstermins behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche des Kunden geltend gemacht werden.

(6) Der Kunde hat sich bei Terminen in den Räumlichkeiten der Auftragnehmerin an die geltenden Hausregeln zu halten und insbesondere die von der Auftragnehmerin geforderten Vorgaben zu Verhaltensweisen (Bspw. Abstandsregelungen, Maskenpflicht, Vorzeigen eines Impfnachweises) einzuhalten. Kommt der Kunde diesen Anforderungen nicht nach und kann der Termin daher nicht stattfinden, gehen hierdurch entstandene Leistungsausfälle nicht zulasten der Auftragnehmerin. Stattdessen wird dies als Nichterscheinen des Kunden im Sinne von Ziffer 7 Abs. 2 dieser AGB gewertet. Der Auftragnehmerin steht zudem das Recht aus Ziffer 9 Abs. 2 dieser ABG zu. 


5. Preise / Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(2) Zu erbringende Leistungen werden je nach Vereinbarung zu einem Pauschalpreis oder nach Einzelleistungen berechnet. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden, sowie erst während der durchgeführten Leistungen als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen, werden zusätzlich vergütet.

(3) Das vereinbarte Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug per Überweisung fällig.  

(4) Es wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des vereinbarten Honorars nach Auftragserteilung erhoben. Die Anzahlung ist vorab binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen. Die Rechnungsstellung erfolgt schriftlich oder per E-Mail.


6. Reisekosten / sonstige Kosten

(1) Eventuell anfallende Reisekosten zum Einsatzort (bspw. Fahrt-, Bahn-, Bus-, Flug-, Taxi- oder Hotelkosten; Parkgebühren) sind gesondert zu vergüten und werden daher separat in Rechnung gestellt.

(2) Für die An- und Abreise der Auftragnehmerin werden - sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde – 1,50 EUR je gefahrenem Kilometer berechnet.

(3) Die Auftragnehmerin behält sich vor, im Fall der Erhöhung von Preisen bei Drittanbietern, Spritkosten etc., die dabei entstehenden Mehrkosten an den Kunden weiter zu geben.

(4) Die Auftragnehmerin behält sich vor, eventuelle Zusatzkosten, die durch ein Verhalten des Kunden entstehen (z.B. fehlende Mitwirkung des Kunden; Verpassen oder Absage von Abstimmungsterminen) dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen. 


7. Stornierung / Umbuchung

(1) Der Kunde kann die Buchung jederzeit schriftlich oder per E-Mail stornieren oder vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer Erklärung per Post oder E-Mail an die Auftragnehmerin unter deren Anschrift bzw. E-Mail-Adresse.

(2) Tritt der Kunde vor Beginn des vereinbarten Leistungstermins zurück oder erscheint er nicht, so tritt anstelle des Zahlungsanspruches der Auftragnehmerin ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten war.

(3) Die Höhe der Entschädigung hat die Auftragnehmerin unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem vereinbarten Leistungstermins sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen pauschaliert. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:


  • Rücktritt ab 6 Monate vor dem Termin: 40% des hierfür vereinbarten Honorars
  • Rücktritt ab 3 Monate vor dem Termin: 60% des hierfür vereinbarten Honorars
  • Rücktritt ab 1 Monat vor dem Termin: 100% des hierfür vereinbarten Honorars


Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass die der Auftragnehmerin zustehende Entschädigung geringer als die geforderte Entschädigungspauschale ist.


(4) Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B. abgesagte Hochzeit) nicht erstattet. Als Gründe für eine außerordentliche Kündigung gelten z.B.:


  • Die Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung, 
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des jeweiligen Vertragspartners, und/oder
  • eine schwerwiegende Vertragsverletzung durch die andere Partei, die trotz schriftlicher Abmahnung nicht unterlassen wird und somit eine Weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar werden lässt.


(5) Fallen aufgrund des Rücktritts oder der Stornierung des Kunden Stornogebühren von Drittdienstleistern an, so werden diese dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Leistungstermins (z.B. abgesagte Hochzeit) nicht erstattet.

(6) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die Auftragnehmerin nachweisen kann, dass ihr höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. 

(7) Wird von der Auftragnehmerin eine Planungs- oder Organisationsleistung erbracht, die in einem Gesamtpaket angeboten wurde (z.B. Beratungsleistung oder Erstellung verschiedener Programmpunkte) und diese dem Kunden zur Verfügung gestellt, behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf den Preis der bereits erbrachten Leistung, sofern der Kunde die Gesamtbuchung anschließend storniert bzw. von dieser zurücktritt. 


8. Umbuchungen / Verschiebungen von Terminen durch Kunden

(1) Der Kunde kann den vereinbarten Leistungstermin sowie die Abstimmungstermine verschieben bzw. umbuchen. Hierfür entsteht eine Umbuchungsgebühr i.H.v. 250,00 EUR. Die Gebühr fällt nicht an, wenn der Umbuchungsgrund in einer Pandemie oder pandemie-ähnlichen Situation begründet liegt.

(2) Die Verschiebung der Termine ist der Auftragnehmerin rechtzeitig anzuzeigen und mit dieser abzustimmen. Sollte aufgrund von Terminkollisionen oder Verhinderung der Auftragnehmerin kein Ersatztermin vereinbart werden können, so gilt Ziffer 7.3. 

(3) Zusätzliche aufgrund der Umbuchung bzw. Verschiebung von Terminen entstandenen Kosten hat der Kunde der Auftragnehmerin zu erstatten, es sei denn, der Umbuchungsgrund liegt in einer Pandemie oder pandemie-ähnlichen Situation.


9. Rücktritt / Verhinderung der Auftragnehmerin

(1) Die Auftragnehmerin das Recht, bis zum vereinbarten Termin vom Vertrag zurückzutreten, sollte die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht überwiesen sein (Vgl. Ziffer 5.4. dieser AGB).

(2) Sollte die Auftragnehmerin z.B. wegen schwerwiegender gesundheitlicher Gründe nicht imstande sein, die Leistung am vereinbarten Tag zu erbringen, so ist diese berechtigt eine adäquate Vertretung zu stellen. Der Kunde akzeptiert in diesem Fall die Vertretung der Auftragnehmerin. Für den Fall, dass die Auftragnehmerin keine adäquate Vertretung stellen kann, wird diese dem Kunden einen Teil des vereinbarten Honorars zurückzahlen. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, die bereits erbrachte Leistungen - mindestens jedoch 60 % des vereinbarten Honorars – in Rechnung zu stellen bzw. einzubehalten.

(3) Sollte die Auftragnehmerin auf dem Weg zum Leistungstermin durch Unfall/Sperrung oder Unwetter verhindert werden, so ist dies als ein Fall höherer Gewalt anzusehen, sodass der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin bestehen bleibt. Ein Ersatz- oder Rückzahlungsanspruch des Kunden entsteht nicht. Die Auftragnehmerin versichert, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um pünktlich und gesund zum Leistungstermin zu erscheinen.


10. Nutzungsrechte

Nutzungsrechte an den von der Auftragnehmerin erstellten Texten, Bildern, Ausarbeitungen, Skizzen, Programmen, Plänen etc. im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei der Auftragnehmerin. 


11. Referenzen

(1) Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin und die geleisteten Dienstleistungen öffentlich hinzuweisen, es sei denn, der Kunde untersagt dies bei der Buchung schriftlich.

(2) Werden der Auftragnehmerin Fotografien zur Verfügung gestellt (bspw. solche des Hochzeitsfotografen von den von der Auftragnehmerin angefertigten Arbeiten etc.), so hat die Auftraggeberin der Auftragnehmerin schriftlich zu bestätigen, dass die Auftragnehmerin diese Fotografien zu Referenz- und Werbezwecken verwenden darf.

(3) Der Erwerb von Nutzungsrechten sowie die Einholung von Einwilligungen, Veröffentlichungs- Verbreitungs- Vervielfältigungsgenehmigungen sowie Genehmigungen im Hinblick auf das öffentliche Zugänglichmachen obliegt dem Kunden. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, wird die Auftragnehmerin vollumfänglich freigestellt.

(4) Die Auftragnehmerin hat das Recht, die von ihr erstellten Texte, Bilder, Ausarbeitungen, Skizzen, Programmen, Plänen etc. zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, sofern sich daraus nicht die persönlichen Daten des Kunden (Namen, genaue Daten, genau Orte o.Ä.) ergeben.


12. Haftung

(1) Verletzt die Auftragnehmerin fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß der nachstehenden Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Auftragnehmerin nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(2) Die Auftragnehmerin haftet dem Kunden zudem aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:


  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.


Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. 


(3) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Auftragnehmerin. 

(4) Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Leistungen erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) die Auftragnehmerin nicht zu dem vereinbarten Leistungstermin erscheinen oder vereinbarte Abstimmungstermine nicht einhalten, kann der Kunde keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Mehrkosten geltend machen. 

(5) Wird der Auftragnehmerin die vorgegebene Zeit nicht vollumfänglich zur Verfügung gestellt um eine termingerechte Fertigstellung oder ordnungsgemäße Leistung erbringen zu können, kann der Kunde hieraus keinerlei Mängelansprüche herleiten. 


13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.

(3) Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. 


Stand: 04/2023






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